Welche Pflichten hat der Verlader bei der Ladungssicherung?
Ebenso wie der Fahrer, ist auch der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich. Als Verlader gilt eine „beauftragte Person des Verladers“. Dies sind Personen, die Entscheidungen eigenverantwortlich treffen dürfen. Zwar kann die Aufgabe delegiert werden, nicht jedoch die Verantwortung.
Zu verantworten sind:
- Verkehrssichere Ladung, also richtige Verpackung.
- Befestigung und Verladeweise.
- Das Verhindern von Umfallen, Verschieben und Herabfallen des Transportgutes.
- Die Überprüfung der Ladungssicherung, falls die Verlade- und Sicherungspflicht auf den Fahrer übertragen wurde (je nach Beförderungsvertrag).
Praxistipp: Sind nicht ausreichend Möglichkeiten zur Ladungssicherung seitens Fahrer vorhanden, empfiehlt sich die Mitgabe adäquater Sicherungsmittel (z.B. auf Rechnung).