Ökodesign-Verordnung
Umsetzung und Kennzeichnungspflicht der EU-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung trat am 01. September 2021 in Kraft und ist seit dem 01. März 2023 von bott verbindlich umzusetzen. Sie umfasst eine Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht für Lichtquellen und betrifft auch bott Produkte. Die Kennzeichnung erfolgt anhand eines Energielabels.
Dokumentationspflicht:
Die betreffenden Lichtquellen finden Sie in unseren technischen Datenblättern und sind darüber hinaus in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) gelistet. Achten Sie in den Datenblättern auf den Hinweis: „Dieses Produkt enthält (eine) Lichtquelle(n) der Energieeffizienzklasse(n).“
Auf dem Energielabel ist ein QR-Code abgedruckt, der Sie direkt auf die Seite verweist, auf der Sie sämtliche Produktdaten im Detail nachlesen können.