Ökodesign-Verordnung

Umsetzung und Kennzeichnungspflicht der EU-Verordnung

Ökodesign-Verordnung

Umsetzung und Kennzeichnungspflicht der EU-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung trat am 01. September 2021 in Kraft und ist seit dem 01. März 2023 von bott verbindlich umzusetzen. Sie umfasst eine Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht für Lichtquellen und betrifft auch bott Produkte. Die Kennzeichnung erfolgt anhand eines Energielabels.

Dokumentationspflicht:

Die betreffenden Lichtquellen finden Sie in unseren technischen Datenblättern und sind darüber hinaus in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) gelistet. Achten Sie in den Datenblättern auf den Hinweis: „Dieses Produkt enthält (eine) Lichtquelle(n) der Energieeffizienzklasse(n).“

Auf dem Energielabel ist ein QR-Code abgedruckt, der Sie direkt auf die Seite verweist, auf der Sie sämtliche Produktdaten im Detail nachlesen können.

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Als Wiederverkäufer von Lichtquellen ist bott dazu verpflichtet, die originalen Dokumentationen des Herstellers dem Endverbraucher zur Verfügung zu stellen. Das können Datenblätter, Betriebsanleitungen oder auch Produktlabel sein.

Sie als Endverbraucher unserer Produkte sollen jederzeit die Chance haben, sich bezüglich der Energieeffizienz Informationen über die von uns verbauten Lichtquellen einzuholen.

Datenblätter und Energielabel

Hier finden Sie eine Übersicht aller kennzeichnungspflichtigen bott Produkte. Laden Sie sich direkt das entsprechende Datenblatt oder Energielabel herunter.